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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vermittlungsbedingungen (AVB) der BlueFields GmbH für die Vermittlung von Reiseleistungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Vermittlungsbedingungen (AVB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der BlueFields GmbH (nachfolgend BlueFields) in ihrer Funktion als Reisevermittler zu Stande kommenden Reisevermittlervertrages. In seiner Funktion als Reisevermittler vermittelt BlueFields sowohl Einzelleistung (z.B. Hotelunterbringung, Nur-Flug) als auch sogenannte verbundenen Reiseleistungen („Bausteinbuchungen“) gem. § 651w BGB.

Die Verträge über die vermittelten Leistungen (Einzelleistungen, verbundene Reiseleistungen) kommen jeweils zwischen dem Kunden und dem Erbringer der jeweiligen Leistung zustande. Hierfür gelten die Reise-, Unterbringungs- oder Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anbieter, über die BlueFields den Kunden vor Buchung informiert.

Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen; Gliederung in Teile A, B und C

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Kunden sowie von BlueFields, je nach Art der vermittelten Reiseleistung. Danach ist zu unterscheiden zwischen

  • der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung; hierzu finden Sie die Regelungen in Teil A dieser Geschäftsbedingungen.
  • der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen; hierzu finden Sie die Regelungen in Teil B dieser Geschäftsbedingungen.

Soweit es sich nicht um besondere Regelungen im Hinblick auf eine der in Teil A oder Teil B geregelten Arten der Reisevermittlung beziehen, sondern Regelungen, die alle Arten der Vermittlung von Reiseleistungen betreffen, werden diese gemeinschaftlich in Teil C geregelt.

Teil A: Regelungen bei der Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen oder mehreren Reiseleistungen, die keine verbundenen Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB darstellen.

Die Vorschriften dieses Teils A über die Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen sind anwendbar, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil einer Pauschalreise, noch Teil von verbundenen Reiseleistungen ist. In diesem Fall ist Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich nicht vorgeschrieben.

1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften

Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch BlueFields kommt zwischen dem Kunden und BlueFields der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.

Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (z.B. E-Mail, Internet, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt BlueFields den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

Bei Buchungen über die Webseite von BlueFields gilt:

Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig buchen“ bietet der Kunde BlueFields den Abschluss des Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Übermittlung des Buchungswunsches durch Betätigung des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen des Reisevermittlungsvertrages mit BlueFields oder den Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Leistungserbringers. Der Vermittlungsvertrag mit BlueFields kommt konkludent durch die Vakanzanfrage beim Leistungserbringer zustande.

Der Vertrag mit dem vermittelten Leistungserbringer kommt durch den Zugang der Auftragsbestätigung/Rechnung von BlueFields Namens und im Auftrag des Leistungserbringers beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651v BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (Leistungserbringer) der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Beförderungs- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Buchungen von Reiseleistungen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Reiseleistung mit dem Kunden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden.

2. Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise

Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch BlueFields vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.

Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet BlueFields im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet BlueFields gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart oder durch BlueFields garantiert/beworben, ist BlueFields nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistungen zu ermitteln und/oder anzubieten.

Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der BlueFields bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der von BlueFields zu vermittelnden Leistung keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.

Sonderwünsche nimmt BlueFields nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat BlueFields für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die von BlueFields an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zu dessen Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen werden.

3. Pflichten von BlueFields bei Reklamationen des Kunden gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer

Ansprüche müssen gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber BlueFields gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber BlueFields als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.

Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer beschränkt sich die Pflicht von BlueFields auf die Erteilung der erforderlichen und BlueFields bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen des vermittelten Leistungserbringers.

Übernimmt BlueFields - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet BlueFields für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von BlueFields selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer besteht weder ein Recht noch eine Pflicht von BlueFields zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

Teil B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB

Die Vorschriften dieses Teils B über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen sind anwendbar, wenn BlueFields vor Buchung einer zweiten Einzelleistung das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung bei BlueFields keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch verbundene Reiseleistungen vermittelt werden; dies ist dann der Fall, wenn die zweite Einzelleistung eine andere Art von Reiseleistung als die erste Einzelleistung ist.

1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften

Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch BlueFields kommt zwischen dem Kunden und BlueFields der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.

Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (z.B. E-Mail, Internet, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt BlueFields den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

Bei Buchungen über die Webseite von BlueFields gilt: Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig buchen“ bietet der Kunde BlueFields den Abschluss des Reisevermittlungsvertrages für verbundene Reiseleistungen verbindlich an, sofern der Vermittlungsauftrag für eine zweite Einzelleistung anlässlich eines einzigen Besuchs auf der Webseite von BlueFields erfolgt (d.h. nach erfolgtem vorhergehenden Vermittlungsauftrag über die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig buchen“) oder bei einem Vermittlungsauftrag innerhalb von 24 Stunden nach erfolgten Vermittlungsauftrag bei einem früheren Vermittlungsauftrag über die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig buchen“ oder auf anderem Weg bei BlueFields.

Die Übermittlung des Buchungswunsches durch Betätigung des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen des Reisevermittlungsvertrages mit BlueFields oder den Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Leistungserbringers. Der Vermittlungsvertrag mit BlueFields kommt konkludent durch die Vakanzanfrage beim Leistungserbringer zustande. Der Vertrag mit dem vermittelten Leistungserbringer kommt durch den Zugang der Auftragsbestätigung/Rechnung von BlueFields Namens und im Auftrag des Leistungserbringers beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Vertragstext über die Reisevermittlung wird von BlueFields gespeichert und dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger mit der Auftragsbestätigung übermittelt. Vertragssprache ist deutsch.

Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des BlueFieldss ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des § 651w BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber den jeweiligen Vertragspartnern (Leistungserbringer) der vermittelten verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich die mit diesen getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - deren Geschäfts- oder Beförderungsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Es wird darauf hingewiesen, dass Buchungen von Reiseleistungen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Reiseleistung mit dem Kunden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden.

2. Entgegennahme von Zahlungen

BlueFields als Vermittler verbundener Reiseleistungen darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen nur dann entgegennehmen, wenn BlueFields sichergestellt hat, dass diese dem Kunden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von BlueFields selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von BlueFields als Vermittler verbundener Reiseleistungen solche ausfallen oder der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.

Diese Sicherstellung leistet BlueFields bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an BlueFields. Dies gilt nicht, soweit der Kunde direkt an die vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet und keine Zahlung an BlueFields für eine oder mehrere Leistungen der verbundenen Reiseleistung erbringt.

3. Allgemeine Vertragspflichten von BlueFields, Auskünfte, Hinweise

Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage bei den jeweiligen Leistungserbringern durch BlueFields vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch die Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen. Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass einer oder alle Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermitteln.

Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet BlueFields im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet BlueFields gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart oder durch BlueFields garantiert/beworben, ist dieser nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistungen zu ermitteln und/oder anzubieten.

Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt BlueFields bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der jeweiligen Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der von BlueFields zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.

Sonderwünsche nimmt BlueFields nur zur Weiterleitung an den bzw. die zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat BlueFields für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die von BlueFields an die Leistungserbringer zu übermittelnden Buchungserklärungen des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des jeweiligen Leistungserbringers zu dessen Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen werden.

4. Pflichten von BlueFields bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern

Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber BlueFields gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber BlueFields, als auch gegenüber einem der Leistungserbringer geltend machen will.

Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von BlueFields auf die Erteilung der erforderlichen und ihm bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.

Übernimmt BlueFields - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet BlueFields für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von BlueFields selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht weder ein Recht noch eine Pflicht von BlueFields zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

Teil C: Übergreifende allgemeine Bedingungen für die Vermittlung von Einzelleistungen (Teil A) und verbundener Reiseleistungen (Teil B)

1. Vergütungen, Aufwendungsersatz, Inkasso

BlueFields ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen des vermittelten Leistungserbringers zu verlangen, soweit diese wirksam mit diesem vereinbart sind.

Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann BlueFields, soweit dies den Vereinbarungen zwischen BlueFields und dem jeweiligen Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.

Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von BlueFields nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von BlueFields ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder BlueFields aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

Der Anspruch von BlueFields auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung - bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit von BlueFields aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.

2. Zahlungsabwicklung

a) Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften gilt:

  • Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die in der Regel keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des BlueFields beinhalten.
  • Die Vergütung von BlueFields im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt in der Regel durch vom Kunden zu bezahlenden Serviceentgelte.
  • Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit von BlueFields und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, im Angebot über die Vermittlung der Flugleistung an den Kunden.
  • Flugbeförderungsleistungen und das Vermittlungsentgelt sind nach bestätigter Buchung sofort zur Zahlung fällig – im Rahmen einer Vermittlung verbundener Reiseleistungen allerdings erst nach Aushändigung des Sicherungsscheins gem. § 651w Abs. 3 BGB in Textform, sofern die Flugbeförderungsleistung durch BlueFields selbst vereinnahmt wird.

b) Für die Preise bei der Vermittlung von Übernachtungsleistungen gilt:

Die angebotenen Preise der Hotelanbieter werden zum Zeitpunkt des Angebotes in Euro auf Basis des aktuellen Währungskurses angegeben, sofern es sich um Anbieter handelt, die sich außerhalb der Euro-Zone befinden. Der Originalpreis wird beim Angebot sowie der Rechnung neben dem Preis in Euro ausgewiesen; Basis ist der Referenzkurs der Europäischen Zentralbank.

  • aa) Anzahlung bei BlueFields/Restzahlung vor Ort: Der Kunde hat bei ausgewählten Hotels die Möglichkeit, die Übernachtungsleistung vor Ort in bestätigter Originalwährung per Kreditkarte zu zahlen, abzüglich einer nach erfolgter Vermittlung an BlueFields zu leistenden Anzahlung in Höhe von 75.- €, welche auf die Hotelrechnung angerechnet werden. Bei einer Zahlung vor Ort trägt der Kunde bei Übernachtungsleistungen außerhalb der Euro-Zone das Währungsrisiko zum Zeitpunkt der Belastung seiner Kreditkarte. In diesem Fall kann der tatsächlich zu zahlende Übernachtungspreis in Euro höher oder niedriger als im Angebot/Rechnung ausgewiesen ausfallen.
  • bb) An-/Restzahlung: Der Kunde hat die Möglichkeit, nach einer sofort fälligen Anzahlung in Höhe von 75.- € die Übernachtungsleistung 30 Tage vor Anreise an BlueFields zu bezahlen (dies gilt nicht bei Leistungsbeginn weniger als 30 Tage nach erfolgter Vermittlung); im Rahmen einer Vermittlung verbundener Reiseleistungen allerdings erst nach Aushändigung des Sicherungsscheins gem. § 651w Abs. 3 BGB in Textform. Bei An-/Restzahlung trägt der Kunde bei Übernachtungsleistungen außerhalb der Euro-Zone das Währungsrisiko, da die Restzahlung unter Berücksichtigung des Währungskurses bei Fälligkeit berechnet wird. In diesem Fall kann der tatsächlich zu zahlende Übernachtungspreis in Euro höher oder niedriger als im Angebot/Rechnung ausgewiesen ausfallen. Sofern der Erbringer der Übernachtungsleistung eine höhere Anzahlung für seine angebotene Leistung verlangt, so wird diese von BlueFields an den Kunden weiterberechnet – hierauf wird der Kunde beim Angebot/der Ausschreibung klar und deutlich informiert. Sofern die vermittelte Übernachtungsleistung innerhalb von 45 Tagen erfolgt, ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.
  • cc) Gesamtzahlung: Der Kunde hat die Möglichkeit, nach erfolgter Vermittlung die Übermittlungsleistung sofort, spätestens aber 3 Werktage nach Rechnungsstellung als Gesamtzahlung an BlueFields zu bezahlen; im Rahmen einer Vermittlung verbundener Reiseleistungen allerdings erst nach Aushändigung des Sicherungsscheins gem. § 651w Abs. 3 BGB in Textform. Bei einer Gesamtzahlung trägt der Kunde bei Übernachtungsleistungen außerhalb der Euro-Zone keinerlei Währungsrisiko. Sofern der Leistungsbeginn weniger als 4 Tage nach erfolgter Vermittlung erfolgt, ist eine Gesamtzahlung immer erforderlich.

c) Vermittlung sonstiger Reiseleistungen und sonstige Tätigkeiten von BlueFields

  • Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch eine deutlich ersichtliche Regelung auf der Homepage von BlueFields und/oder einem Angebot/Ausschreibung von BlueFields erfolgen.

d) Umbuchungs- /Stornierungsentgelt

  • Im Falle einer Stornierung oder Änderung (Umbuchung) einer vermittelten Leistung durch den Kunden berechnet BlueFields ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 75.- € je vermittelter Leistung; dies gilt nicht, sofern die Stornierung oder Änderung (Umbuchung) aufgrund einer fehlerhaften Vermittlung durch BlueFields erfolgt.

e) Zahlungsarten

  • Der Kunde kann die vermittelten Leistungen an BlueFields per Überweisung oder Kreditkarte (Visa- bzw. Mastercard) bezahlen; sofern die Zahlung mit einer Business- bzw. Corporate-Card erfolgt, ist BlueFields berechtigt, die BlueFields vom Kreditkarten-Acquirer in Rechnung gestellten Zahlungsentgelte an den Kunden weiter zu belasten.

2. Pflichten von BlueFields bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

Bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen und Einzelleistungen ist BlueFields nicht verpflichtet, den Kunden/Reisenden über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zu informieren! In diesen Fällen unterrichtet BlueFields den Kunden/Reisenden über Einreise- und Visabestimmungen nur dann, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich vereinbart worden ist oder wenn besondere, BlueFields bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden/Reisenden vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind.

Entsprechende Hinweispflichten von BlueFields beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen Informationsquellen. Eine spezielle Nachforschungspflicht von BlueFields besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht. BlueFields kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass BlueFields den Kunden/Reisenden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen des Kunden/Reisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften.

Übernimmt BlueFields entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden die Registrierung im Rahmen elektronischer Systeme zur Erlangung der Einreiseerlaubnis als Voraussetzung für die Ein- oder Durchreise in bestimmte Länder, so gilt: Die Übernahme dieser Tätigkeit begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verpflichtung von BlueFields zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten oder zu Transitaufenthalten auf der Reise und insbesondere nicht zur Visabeschaffung. Der Kunde/Reisende wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegenehmigung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.

Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten ist BlueFields ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann BlueFields ohne ausdrückliche Vereinbarung die Erstattung der BlueFields entstehenden Aufwendungen, die BlueFields nach den Umständen für erforderlich halten durfte, verlangen. BlueFields kann für seine Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.

BlueFields haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang. Dies gilt nicht, wenn die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von BlueFields schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.

3. Pflichten von BlueFields im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen

Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist BlueFields verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird BlueFields ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen von BlueFields ausgehändigt werden. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,

Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.

4. Reiseunterlagen und sonstige Vertragsdokumente

Sowohl den Kunden, wie auch BlueFields trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des jeweiligen vermittelten Leistungserbringers über die jeweilige Reiseleistung, die dem Kunden durch BlueFields ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa und sonstige Unterlagen über die jeweils vermittelte Reiseleistung oder Versicherungspolicen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. BlueFields ist von dieser Verpflichtung befreit, sofern die Reiseunterlagen und sonstigen Vertragsdokumente direkt vom Leistungserbringer an den Kunden übermittelt werden.

Soweit Unterlagen über eine vermittelte verbundene Reiseleistung oder Einzelleistung dem Kunden nicht direkt von einem vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch BlueFields durch Übergabe im Geschäftslokal von BlueFields oder nach dessen Wahl durch elektronischen Versand.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber BlueFields

Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von BlueFields nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten verbundener Reiseleistungen bzw. Einzelleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).

Erfolgt keine Anzeige durch den Kunden, so gilt: Unterbleibt die Anzeige des Kunden unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.

Ansprüche des Kunden an BlueFields entfallen insoweit, als BlueFields nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit BlueFields nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden BlueFields die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringers ermöglicht hätte.

Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige entfallen nicht

  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BlueFields oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BlueFields resultieren;
  • bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BlueFields oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BlueFields beruhen;
  • bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet;

Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, BlueFields auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragte Reiseleistung hinzuweisen.

6. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von, vermittelten verbunden Reiseleistungen und Einzelleistungen

BlueFields weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.

Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der vermittelten Reiseleistung nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.

BlueFields empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.

Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. BlueFields haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

7. Haftung von BlueFields

BlueFields haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der jeweiligen vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von BlueFields, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.

Eine etwaige eigene Haftung von BlueFields nach § 651x BGB oder der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

8. Verbraucherstreitbeilegung

BlueFields weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BlueFields nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Veröffentlichung dieser Vermittlungsbedingungen für BlueFields verpflichtend würde oder BlueFields freiwillig daran teilnimmt, informiert BlueFields die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.

BlueFields weist für alle Verträge über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen und Einzelleistungen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hin.

Reisevermittler:
BlueFields GmbH
Ufnaustraße 11
D-10553 Berlin
T +49 (0)30 340 92 963
F +49 (0)30 343 49 373
E-Mail: info@aphrodite-travel.com
Geschäftsführerin: Andrea Fitza


Diese AVB gilt ab dem 01. Januar 2019

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